Anmerkungen | [Ein für die Verfassungs- und Verwaltungsgeschichte ganz Rheinhessens wichtiger Aufsatz. Das "Territorium" Bingen ist identisch mit der Hundertschaft Bingen, die mit acht anderen den alten Wormsgau ausmacht. Über die ihm 983 übertragene Banngewalt gelangt der Mainzer Erzbischof in den Besitz der reichsfreien Hundertschaft Bingen-Büdesheim, die sich zuletzt auf das Dorf Büdesheim beschränkte. Die Vogtei über die villa Büdesheim, die dem Mainzer Stefansstift gehörte und die advocatia der Hundertschaft Büdesheim geraten in eine Hand und gelangen so in den Besitz des genannten Stiftes, der allerdings nicht unangefochten bleibt.] |