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Titeldetails:
TitelDer Prozeß Fust gegen Gutenberg. Eine Interpretation des Helmaspergerschen Notariatsinstruments im Rahmen der Frühgeschichte des Mainzer Buchdrucks.
Verfasser/in Blum, Rudolf
Publikationstyp Buch
Erschienen 1954
Wiesbaden
Anmerkungen[Ausdeutung des Notariatsinstrumentes unter besonderer Berücksichtigung des Mainzer Sprachgebrauchs im 15. Jh., namentlich der der Rechts- und Geschäftssprache. Ergebnis: Nikolaus von Cues fordert einheitliche Diözesan-missalien. Gutenberg will ein Mainzer Missale drucken und tut sich zu diesem Zweck mit Fust zusammen. Vier Schriftarten sind dafür notwendig: Eine Text-, eine Choral- und zwei Kanontypen. Da die Vorbereitungen länger dauern als beabsichtigt und Fust ungeduldig wird, entschließt sich Gutenberg, zunächst ein Buch zu drucken, das mit einer einzigen Type hergestellt werden kann, inzwischen aber den Missalapparat fertigzustellen. So wird mit der schon fertigen Choraltype die Bibel gedruckt. Nach Fertigstellung dieses Werkes ist eine neue Situation entstanden. "Wie Gutenberg seinen Geldgeber, so kann dieser jetzt den Erfinder entbehren. Der Buchdruck ist kein Geheimnis mehr". Gutenberg soll ausgeschaltet werden; deshalb der Prozeß. Obwohl Fust durch den Gerichtsspruch nur die Hälfte dessen erreicht, was er wollte, ist Gutenberg ruiniert. Der wertvollste Teil des Missalapparates, die Kanontypen und Initialen, gehen spätestens Anfang 1456 in Fusts Besitz über. Damit ist das Psalterium von 1457 gedruckt worden.]
UmfangVI, 118 S.
Erschienen inBeiträge z. Buch- und Bibliothekswesen. Hrsg. v. C. Wehmer. 2.
Sachsystematik Buchdruck |
Schlagwörter Gutenberg, Johannes / 1400-1468 | 228