Anmerkungen | [Die Untersuchung beschränkt sich räumlich auf Hessen und zeitlich auf das 13. und 14. Jh. Die Auffassung Grotefends, die auch in der letzten Auflage der kleinen Ausgabe seiner Chronologie von 1948 noch zu finden ist, daß bis ins 15. Jh. hinein nach dem Vorbild in Mainz beinahe in ganz Deutschland das Jahr mit dem 25. Dezember begonnen habe, blieb nicht unwidersprochen. Der Verfasser zeigt im einzelnen, welcher Durcheinander bei der Auflösung der Daten in den Urkunden- und Regestenwerken des Mainzer Raumes herrscht. Er stellt fest, daß die Mainzer Kanzlei zwar im frühen und mittleren 13. Jh. überwiegend nach dem Weihnachtsstil datiert, aber nicht ausschließlich. Schon unter Erzbischof Siegfried II. wird ab und zu der Circumcisionsstil angewandt. Seit etwa 1280 wird Letzteres die Regel, die allerdings Ausnahmen kennt. Der Circumcisionsstil hatte sich von dem im Wirtschaftsleben mächtigen Frankfurt bis in die Diözese Trier vorgedrängt und war dort mit dem Annuntationsstil (25. März) in Konkurrenz getreten] |